Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6. Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats

... können in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.

83

Vertragsstaat. Der Ausdruck „Vertragstaat“ in Art. 13 stimmt mit dem in Art. 1 überein (s. Art. 1 Rz. 106 f.) und ist in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c definiert (vgl. Art. 3 Rz. 46).

84

Keine abschließende Regelung. Abs. 1 gewährt dem Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist. Das kann der Ansässigkeitsstaat oder der Nichtansässigkeitsstaat sein. Ist das unbewegliche Vermögen im Nichtansässigkeitsstaat belegen, enthält der Methodenartikel (Art. 24 DBA-Schweiz; Art. 23 OECD-MA) eine Art. 13 Abs. 1 ergänzende Regelung zum Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates. Nach Art. 24 Abs. 1 DBA-Schweiz stellt Deutschland als Ansässigkeitsstaat Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens grds. von der deutschen Besteuerung frei. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen zu beachten, die die Freistellung zugunsten der Anrechnungsmethode versagen. Das betrifft z.B. Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Betriebsvermögens, das einer passiv tätigen Betriebsstätte gedient hat (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 vorletzt...

Daten werden geladen...