Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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dd) Ausländische Einkünfte im Besonderen
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Schweizerische DBA-Praxis. Zahlreiche schweizerische DBA behandeln Personengesellschaften als ansässige Personen. Dass Personengesellschaften die Abkommensberechtigung kraft eigenen Rechts eingeräumt wird, kommt auch weitgehend in den schweizerischen Regelungen zur DBA-Anwendung zum Ausdruck. So bezieht sich bspw. die Bundesratsverordnung über die pauschale Steueranrechnung sowie die hierzu ergangene Verordnung 1 des Eidgenössischen Finanzdepartements auch auf Personengesellschaften, wobei für Zwecke der pauschalen Steueranrechnung allerdings in Einengung des Begriffs der Personengesellschaft nur die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften angesprochen sind.
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Behandlung von ausländischen Einkünften und Verlusten. Im Einzelnen gilt für ausländische Einkünfte, die eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft mit Sitz in der Schweiz aus dem Ausland bezieht, Folgendes:
Bezieht eine schweizerische Personengesellschaft Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat gelegenen Betriebsstätte oder aus Grundstücksnutzung im Ausland, so sind diese Einkünfte von der schweizerischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt entweder nach a...