Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Entstehungsgeschichte, Vergleich mit DBA 31/59, Vergleich mit OECD-MA 1966
1
Erb. Art. 15 findet keine Entsprechung im OECD-MA 1966, da dieses darauf zugeschnitten ist, dass die Vertragsstaaten erstmals ein DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abschließen.
S. 2Im Verhältnis Bundesrepublik Deutschland - Schweiz ist Erb. Art. 15 jedoch in Hinblick darauf notwendig, dass das DBA 31/59 zur Zeit noch insoweit gilt, als die Besteuerung von Nachlässen betroffen ist.