Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Reichweite des Schutzes
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Der Schutz des Abs. 2 bezieht sich auf die gesamte Besteuerung der Betriebsstätte durch den Betriebsstättenstaat, insbesondere auf die Ertragsteuern, aber auch auf Verkehrs- und Vermögensteuern. Auf die Besteuerung der Betriebsstätte durch den anderen Vertragsstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, nimmt Abs. 2 keinen Einfluss.