Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Vergleich mit der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA
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Deutsche Verhandlungsgrundlage DBA. Art. 19 Abs. 2 der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA entspricht wörtlich Art. 20 OECD-MA - mit der Einschränkung, dass das Wort „Lehrling“ durch das Wort „Auszubildender“ ersetzt wurde. Es gilt daher auch insoweit das zu Rz. 2 Ausgeführte.