Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Für welche Erträge kann die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern verlangt werden?
Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern kann für diejenigen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Dienstleistungserträge und Renten verlangt werden, die in den Vertragsstaaten, aus denen sie stammen, tatsächlich einer Steuer zu den im anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen festgesetzten Sätzen (siehe Verordnung 1) unterliegen und im Doppelbesteuerungsabkommen für diese Erträge eine Entlastung von den schweizerischen Steuern durch Anrechnung der ausländischen Steuer vorgesehen ist.