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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Betreiben eines Schiffes oder Luftfahrzeugs

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Das „Betreiben“ eines Schiffes oder Luftfahrzeugs wird vom OECD-Steuerausschuss dahin verstanden, dass es unerheblich ist, ob das Unternehmen selbst damit Personen oder Güter befördert, ob es ein vollständig ausgerüstetes oder bemanntes Schiff oder Luftfahrzeug vermietet; Erb. Art. 7 soll dagegen nicht angewendet werden, wenn ein Schiff oder Luftfahrzeug leer vermietet wird. Im zuletzt genannten Fall soll entweder Erb. Art. 6 oder Erb. Art. 8 Abs. 1 gelten (zum Betrieb von Schiffen und Luftfahrzeugen vgl. auch die Kommentierung zu ESt Art. 8 Abs. 1, 2, ESt Art. 22 Abs. 3).

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