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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Wachstumsfonds im Besonderen

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Besteuerung der gespeicherten Fondserträge beim Fondsbegünstigten. Die steuerliche Behandlung von Wachstumsfonds, oder anders ausgedrückt, thesaurierenden Fonds, ist ebenfalls Gegenstand des Kreisschreibens Nr. 25 der ESTV vom . Thesaurierte Erträge werden im Zeitpunkt der Gutschrift besteuert, d.h. bei Übertrag auf das Konto der zur Wiederanlage zurückbehaltenen Erträge. Enthalten ausgeschüttete oder thesaurierte Erträge Kapitalgewinne, sind diese nach Artikel 16 Absatz 3 DBG steuerfrei, sofern sie in der Jahresrechnung separat ausgewiesen oder über einen separaten Coupon ausgeschüttet werden.

737

Keine Verrechnungssteuer. Handelt es sich beim Wachstumsfonds um einen schweizerischen Fonds, so erfolgt einerseits die Besteuerung der einbehaltenen Erträge beim Fondsbegünstigten, andererseits wird aber auf die Fondserträge trotz fehlender Ausschüttung keine Verrechnungssteuer erhoben.

738-739

Einstweilen frei.

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