Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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I. Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt
1
Weder die OECD-Musterabkommen noch das DBA 1931/59 enthalten vergleichbare Vorschriften.
2
Art. 30 DBA 1971 regelt die Rechtsüberleitung vom DBA 1931/59 auf das DBA 1971. Hierzu bestimmt Art. 30 Abs. 1 DBA 1971 die partielle Weitergeltung des DBA 1931/59 bezüglich der Regelung der Erbschaftsbesteuerung. Art 30 Abs. 2 DBA 1971 ordnet an, dass das die Lastenausgleichsabgaben betreffende Zusatzprotokoll vom fortgilt.