Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Betroffene Steuerarten. Art. 22 behandelt die Steuern vom Vermögen. Welche Steuern im Einzelnen von der Vorschrift betroffen sind, regelt Art. 2. Für die Bundesrepublik sind das die Vermögensteuer, die Gewerbesteuer nach dem Kapital und die Grundsteuer. Die Vermögenssteuer wird in Deutschland seit dem nicht mehr erhoben. Die Gewerbekapitalsteuer ist seit dem abgeschafft. Allerdings wird unter Hinweis auf die in Deutschland bestehende hohe Vermögenskonzentration immer wieder die Wiedereinführung der Vermögensteuer gefordert. So existiert ein Gesetzentwurf der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (VStG-E 2014). Danach soll das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen mit einem einheitlichen Steuersatz von 1 v.H. besteuert werden. Zum unbeschränkt steuerpflichtigen Vermögen gehören auch ausländische Vermögenswerte. Der Bewertung soll der Verkehrswert zugrunde gelegt werden. Sie soll im Wesentlichen dem bei der Erbschaftsteuer angewandten Verfahren entsprechen. Für natürliche Personen soll ein Freibetrag von 2.000.000 Euro gelten, der bei Vermögen, die diesen Betrag überschr...