Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Voraussetzungen beim Erblasser
„..., in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte.“
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Diese Voraussetzung ist ähnlich formuliert wie die entsprechenden Passagen in Erb. Art. 5-7. (Vgl. die Erläuterungen zum Begriff „Erblasser“ in Erb. Art. 1 Rz. 8, zum „Zeitpunkt des Todes“ in Erb. Art. 1 Rz. 9 sowie zum „Wohnsitz“ in Erb. Art. 4 Rz. 4 ff., 17 ff., Erb. Art. 5 Rz. 3 und Erb. Art. 6 Rz. 11.)