Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3.3 Erledigung der Ersuchen

Ist für die Erledigung des Ersuchens die Staatsanwaltschaft zuständig, kann sie die Finanzbehörden beauftragen, bei der Erledigung des Ersuchens mitzuwirken.

S. 1055Ist für die Erledigung des Ersuchens die Finanzbehörde zuständig (vgl. Nr. 127 RiVASt), führt sie die Ermittlungen selbst durch.

Bei Gefahr im Verzug können die Beamten der Finanzbehörde die Beschlagnahme und die Durchsuchung anordnen und durchführen (§ 67 Abs. 4 IRG).

Über ein Ersuchen auf Herausgabe von Gegenständen (Beweismittel) an die ausländische Behörde entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht (§ 66 IRG, Nr. 76 RiVASt).

Das Ergebnis der Ermittlungen ist in einem Bericht zusammenzufassen und mit den Erledigungsstücken der zuständigen Behörde zuzuleiten.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.