Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5.1.1 Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen (EJN)
Das EJN dient dazu, die Herstellung sachdienlicher Kontakte zwischen den im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zuständigen Justizbehörden zu erleichtern. Es umfasst nationale bzw. regionale Kontaktstellen, deren Hauptaufgabe darin besteht, die örtlichen Justizbehörden ihres Landes sowie die anderen Kontaktstellen mit sämtlichen Informationen zu versorgen, die für die reibungslose justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Rahmen von Rechtshilfeersuchen, erforderlich sind. Die Kontaktstellen kommen außerdem in regelmäßigen Sitzungen zusammen. Jedes Land benennt einen Staatsanwalt, der als Kontaktstelle für das Europäische Justizielle Netz für Strafsachen fungiert.
Über die Internetseite des EJN sind folgende Informationen abrufbar:
a) vollständige Angaben über die Kontaktstellen in jedem Mitgliedstaat;
b) Liste der zuständigen Justizbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten;
c) rechtliche und praktische Informationen über das Gerichtswesen und die Verfahrenspraxis in den Mitgliedstaaten;
d) Wortlaut der einschlägigen Rechtsinstrumente und - im Fall bereits in Kraft getretene...