Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Erb. Art. 14 enthält eine Sonderregelung hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens (Rz. 5) und knüpft daran eine besondere Zuteilungsregel bei den Besteuerungsrechten (Rz. 7). Als Sonderregelung geht Erb. Art. 14 den von ihr betroffenen Bestimmungen des Erb. DBA, insbesondere den Erb. Art. 5 ff., vor. Eine vergleichbare „Diplomatenklausel“ enthält ESt Art. 29.