Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1 Für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahe stehende Dritte
Liegt der Zinssatz der fremden Währung unter dem Zinssatz gemäss dem Rundschreiben der ESTV betreffend steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken vom , so ist mindestens der entsprechende Zinssatz für Schweizer Franken zu berücksichtigen.
Diese Zinssätze sind für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder ihnen nahe stehende Dritte gültig, sofern sie aus Eigenkapital finanziert sind.
Ist die Gesellschaft oder Genossenschaft verzinsliche Verpflichtungen eingegangen, sind Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder ihnen nahe stehende Dritte im Umfang der verzinslichen Verpflichtungen zu den Fremdkapitalzinssätzen inkl. allfällige Gebühren (Selbstkosten) zuzüglich eines Zuschlags von ½ %, mindestens aber zu den im vorliegenden Rundschreiben angegebenen Zinssätzen, zu verzinsen.