Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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b) Gestaltungsprinzipien
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Gestaltungsprinzipien. Die Verfassung verankert für die Steuergesetzgebung die folgenden Prinzipien:
Grundsatz der Rechtsgleichheit,
Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit,
Grundsatz der Eigentumsgarantie,
Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit,
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung,
Verbot ungerechtfertigter Steuerabkommen.
Schwerpunktmäßig sei zum Gehalt dieser Grundsätze Folgendes angemerkt:
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Grundsatz der Rechtsgleichheit. Gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) ist verstoßen, wenn namentlich das Verbot der unsachlichen Differenzierung bei der Gesetzgebung und Gesetzesanwendung missachtet wird. Für das Steuerrecht wird der Grundsatz durch das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konkretisiert.
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Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27, 94 und 107 BV) verbietet u.a. die Erhebung bestimmter Gewerbesteuern.
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Grundsatz der Eigentumsgarantie. Gegen den Grundsatz der Eigentumsgarantie (Art. 26ter BV) wird verstoßen, wenn die Steuerbelastung konfiskatorisch ist.
Aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) wird abgeleitet, dass natürliche Personen, welche s...