Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1 Überblick
Gemäss Artikel 17 Absatz 3 des von der Schweiz am ratifizierten und für sie am in Kraft getretenen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Multilateral Convention on Mutual Administrative Assistance in Tax Matters [Amtshilfeübereinkommen, MAC]; SR 0.652.1) kann eine Vertragspartei die Zustellung von amtlichen Schriftstücken an eine Person im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei unmittelbar durch die Post vornehmen. Das Einräumen des Rechts zur direkten Postzustellung durch einen Partnerstaat gilt als Zustellungshilfe und somit als Form der internationalen Amtshilfe. Daraus folgt, dass die Bestimmungen über die Amtshilfe im Amtshilfeübereinkommen, namentlich betreffend Besteuerungszeiträume (vgl. Art. 28 Abs. 6 und 7 MAC) und Vorbehalte (vgl. Art. 30 MAC) auch auf die direkte Postzustellung anwendbar sind. Generell ist dabei der Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität) zu beachten. Danach ist die direkte Postzustellung von Schriftstücken nicht weitergehend zulässig, als sie der zustellende Staat auf seinem eigenen Hoheitsgebiet erlaubt. Die direkte Postzustellung von Schriftstücken ist ...