Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Bedeutung der Ansässigkeit
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Die Ansässigkeit hat in den Besteuerungssystemen eine zentrale Bedeutung. Sie bezieht sich auf die jeweils nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtige Person und ist insoweit Teil der sog. Abkommensberechtigung, die eine Person i.S. des Abkommens und deren Ansässigkeit in einem der beiden Vertragsstaaten voraussetzt. In diesem Sinne verkörpert die Ansässigkeit ein lokales Anknüpfungsmoment für Personen, an das die Anwendung des DBA rechtsfolgemäßig anknüpft.
S. 11
Die „Ansässigkeit“ hat im Abkommensrecht einen vom Zivil- und Verwaltungsrecht abweichenden eigenen Begriffsinhalt. Man kann die Abkommensberechtigung mit den innerstaatlichen Rechtsfolgen der unbeschränkten Steuerpflicht vergleichen, bilden diese doch die Grundlage für die entsprechende Qualifikation. So gesehen bestehen betreffend Deutschland begriffliche Parallelen zwischen dem „Wohnsitz“ und dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ als Tatbestandsvoraussetzungen der innerstaatlichen unbeschränkten Steuerpflicht und der „Ansässigkeit“ als Tatbestandsvoraussetzung der Abkommensberechtigung. Insbesondere im Bereich der Quellensteuererhebung auf Dividenden (vgl. Art. 10 Abs. 1) wird der A...