Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4.5 Tarif für Grenzgänger aus Italien (Tarifcode F)
Der Tarifcode F kommt zur Anwendung für Grenzgänger aus Italien, welche im Sinne der Vereinbarung vom zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (SR 0.642.045.43) in einer italienischen Grenzgemeinde leben und deren Ehemann oder Ehefrau ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist. Das ausserhalb der Schweiz erzielte Erwerbseinkommen wird bei der Berechnung des satzbestimmenden Einkommens nicht berücksichtigt (vgl. hierzu die Erläuterungen zur Änderung der QStV vom , S. 5 - 6 in: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/29836.pdf). Der Tarifcode F kommt nur in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden zur Anwendung.