Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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b) Dividenden
815
Ausschüttungen und sonstige geldwerte Leistungen. Nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. b VStG unterliegen der Verrechnungssteuer auch Erträge aus von schweizerischen Gesellschaften ausgegebenen Aktien, Stammanteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen, Beteiligungsscheinen von Genossenschaftsbanken sowie Genuss- und Partizipationsscheinen. Neben den Ausschüttungen (Dividenden) sind auch die Ausgabe von Gratisaktien, die bei Auflösung von schweizerischen Gesellschaften oder Genossenschaften ausgeschütteten Liquidationsüberschüsse sowie sonstige geldwerte Leistungen (wie z.B. Gewinnvorwegnahmen bei Sachgründung und verdeckte Gewinnausschüttungen) erfasst.
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Spezialfälle. Neben der sog. Gratiskapitalerhöhung (Bildung von nominellem Kapital aus Reserven) wird auch der sog. Mantelhandel erfasst. Im letzteren Fall erfolgt die Besteuerung der Reserven bei der Übertragung von Beteiligungsrechten an inaktiven liquidationsreifen Gesellschaften. Bei den Veräußerungen von Beteiligungen an reservehaltigen Gesellschaften an selbstbeherrschte Gesellschaften oder an Dritte (sog. Transponierungsfälle bzw. Fälle indirekter Teilliquidation) wird die Verrechnungssteuer nur bei S...