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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

cc) Kantonale Regelungen

234.18

Zahlreiche Sonderregelungen. Die Kantone hatten vereinzelt für die Besteuerung durch die Kantone und Gemeinden bereits vor dem Bund Anweisungen zur Besteuerung von leitenden Angestellten und Spezialisten herausgegeben. Derzeit bestehen auf Kantonsebene zahlreiche Sonderregelungen zur Besteuerung des vorgenannten Personenkreises, die sich weitgehend auf der Linie der vorstehenden Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartments bewegen. Hierbei wird teilweise aber auch auf die Verordnung des Bundes verwiesen.

234.19

Richtlinien des Kantons Zürich. Der Kanton Zürich ist sicherlich einer der Kantone, in dem zahlreiche Expatriates tätig sind. Es sei daher als Ergänzung zur Bundesregelung die mehr ins Detail gehende Regelung des Kantons Zürich beispielhaft für andere Kantonsregelungen wiedergegeben. Die nachfolgenden Richtlinien entsprechen der Fassung, die ab dem Steuerjahr 2016 anwendbar ist:

„Richtlinien des kantonalen Steueramtes (des Kantons Zürich) über die Berücksichtigung besonderer Berufskosten von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten, Spezialistinnen und Spezialisten (Expatriates)

(vom )

(gültig ab Steuerperiod...

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