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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5. Abgrenzung zur Veräußerung

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Kein endgültiger Verlust der Herrschaftsgewalt. Veräußerung und nicht mehr Nutzungsüberlassung liegt vor, wenn der zur Nutzungsüberlassung Verpflichtete zwar zivilrechtlich Eigentümer des Grundbesitzes bleibt, jedoch wirtschaftlich seine Herrschaftsgewalt endgültig und in vollem Umfang verliert und eine Rückübertragung der Herrschaftsgewalt praktisch unmöglich ist. Es kommt darauf an, ob das Entgelt für die Hinnahme einer Nutzungseinschränkung oder für den wertmäßigen Ausgleich eines dauerhaften, endgültigen Verlustes von wesentlichen Teilen der wirtschaftlichen Substanz des Vermögens (dann Veräußerung) gezahlt wird. Ist das Vertragsverhältnis auf einen endgültigen, irreversiblen und vollständigen Verzicht auf Teile des Nutzungspotentials eines Grundstücks gerichtet, so wird der Sachverhalt ungeachtet seiner zivilrechtlichen Bezeichnung nicht mehr als Verpachtung, sondern als Veräußerung qualifiziert. Auch die Einräumung eines beS. 39schränkt dinglichen Rechts oder dessen Übertragung kann zu einer endgültige Verfügung über einen Teil des Vollrechts „Eigentum am Grundvermögen“ führen. Das gilt allerdings dann nicht, wenn das dingliche Re...

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