Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Rechtsnatur und Gegenstand des Verständigungsverfahrens
Verständigungsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren, bei denen die steuerpflichtige Person keine Parteistellung hat.
Ziel ist im Einzelfall auf Antrag der steuerpflichtigen Person eine Einigung der zuständigen Behörden gemäss Doppelbesteuerungsabkommen herbeizuführen, um eine eingetretene Doppelbesteuerung zu beseitigen oder eine nicht dem Abkommen entsprechende Besteuerung zu vermeiden.
Ferner ermöglicht das Verständigungsverfahren den zuständigen Behörden, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, zu beseitigen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Schwierigkeiten allgemeiner Art und solche, die eine Kategorie von steuerpflichtigen Personen betreffen oder betreffen können.
Das Verständigungsverfahren beinhaltet keine Einigungspflicht. Es besteht lediglich die Pflicht, das Verfahren durchzuführen. Das heisst, die zuständigen Behörden sind nicht verpflichtet, eine Lösung zur Beseitigung einer doppelten oder anderweitig nicht dem Abkommen entsprechenden Besteuerung zu erzielen; sie müssen sich aber zumindest darum bemühen.
Verschiedene Abkommen der Schwe...