Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
f) Expatriates-Besteuerung
234
Expatriates-Verordnung. Die Schweiz hat am eine Vorschrift zur steuerlichen Behandlung von sog. Expatriates veröffentlicht. Die in die Form einer Verordnung gefasste Bestimmung trägt die Überschrift:
„Verordnung über den Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates bei der direkten Bundessteuer (Expatriates-Verordnung, ExpaV).“
Die Verordnung des Finanzdepartments wird auf Art. 26 DBG sowie auf Art. 1 Buchst. a der Verordnung vom (SR 642-118.1) über Kompetenzzuweisungen bei der direkten Bundessteuer an das Finanzdepartment gestützt.