Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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11.2 Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Ansässigkeit in der Schweiz
Eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn eine quellensteuerpflichtige Person mit Ansässigkeit in der Schweiz in einem Steuerjahr, vor Ausscheidung von allfälligen dem Ausland zur Besteuerung zugewiesenen Einkünften, ein Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von mindestens CHF 120 000 erzielte (vgl. Art. 89 DBG i.V.m. Art. 9 QStV). Bei Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden zur Bestimmung des Mindestbetrags die Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Ehegatten nicht zusammengerechnet.
Bei unterjähriger Steuerpflicht werden für die Berechnung des Mindestbetrags die periodischen Bruttolohneinkommen auf zwölf Monate umgerechnet und die aperiodischen Bruttolohnbestandteile ohne Umrechnung miteinbezogen (vgl. Art. 40 Abs. 3 DBG).
Erzielt eine quellensteuerpflichtige Person mit Ansässigkeit in der Schweiz zusätzliche, nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte (oder hat sie nach kantonalem Recht steuerbares Vermögen), wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt. Als solche zusä...