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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Steuervergehen

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Steuerbetrug und qualifizierter Steuerbetrug. Der Steuerbetrug wird in Art. 186 DBG als Urkundendelikt umschrieben. Danach begeht einen Steuerbetrug, wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht. Die Strafandrohung ist Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Eine bedingte Strafe kann mit einer Buße bis zu Fr. 10.000 verbunden werden. Der qualifizierte Steuerbetrug ist in Art. 305bis Ziff. 1bis StGB geregelt. Danach gelten als qualifiziertes Steuervergehen die Straftaten nach Art. 186 DBG und nach Art. 59 Abs. 1 erste Lemma StHG, wenn die hinterzogenen Steuern pro Steuerperiode mehr als 300.000 Franken betragen. Der qualifizierte Steuerbetrug stellt eine Vortat zur Geldwäscherei dar. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe bis zu 500 Tagessätzen verbunden.

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Verjährung. Der Steuerbetrug verjährt 15 Jahre, nachdem der Täter die letzte strafbare Tätigkeit ausgeführt hat. Die Verjährungsfrist ist gew...

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