Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5.1.3 Interpol
Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation - IKPO) ist eine Vereinigung von nationalen Polizeibehörden zur grenzüberschreitenden Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Das nationale Zentralbüro in Deutschland ist das Bundeskriminalamt (BKA).
a) Zusammenarbeit mit dem BZSt
S. 1057Das BZSt nimmt Ersuchen von ausländischen Interpol-Zentralbüros über das BKA entgegen. Die Bearbeitung der Ersuchen erfolgt auf dem vorgesehenen Geschäftsweg.
b) Zusammenarbeit mit den Steuerfahndungsstellen
Die Steuerfahndungsstellen sind nicht Mitglied von Interpol. Ein unmittelbarer Verkehr zwischen ausländischen Interpol-Zentralbüros und Steuerfahndungsstellen ist deshalb nicht zulässig. Ausländische Ersuchen, die über das BKA deutschen Steuerfahndungsstellen zugeleitet werden und die nicht als dringendes Rechtshilfeersuchen anzusehen sind, können daher von diesen nicht beantwortet werden.