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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5.1.3 Interpol

Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation - IKPO) ist eine Vereinigung von nationalen Polizeibehörden zur grenzüberschreitenden Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Das nationale Zentralbüro in Deutschland ist das Bundeskriminalamt (BKA).

  • a) Zusammenarbeit mit dem BZSt

    S. 1057Das BZSt nimmt Ersuchen von ausländischen Interpol-Zentralbüros über das BKA entgegen. Die Bearbeitung der Ersuchen erfolgt auf dem vorgesehenen Geschäftsweg.

  • b) Zusammenarbeit mit den Steuerfahndungsstellen

    Die Steuerfahndungsstellen sind nicht Mitglied von Interpol. Ein unmittelbarer Verkehr zwischen ausländischen Interpol-Zentralbüros und Steuerfahndungsstellen ist deshalb nicht zulässig. Ausländische Ersuchen, die über das BKA deutschen Steuerfahndungsstellen zugeleitet werden und die nicht als dringendes Rechtshilfeersuchen anzusehen sind, können daher von diesen nicht beantwortet werden.

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