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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

a) Grundsätzliches

1010

Kirchenhoheit. Nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung sind die Kantone für die Rechtsordnung der Kirchen zuständig (Kirchenhoheit). Volksinitiativen zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat sind bisher gescheitert. Zuletzt wurde die derzeitige Rechtslage durch Volksabstimmung vom mit überwältigender Mehrheit bestätigt. Hervorhebung verdient allerdings, dass insbesondere in gewissen wirtschaftlichen Kreisen gegen die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen starke Bedenken bestehen.

1011

Vielfalt der Gestaltungsformen. Die Kantone haben die ihnen nach Art. 72 BV eingeräumte Kirchenhoheit sehr unterschiedlich ausgeübt. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass es so viele Gestaltungsformen wie Kantone gibt.

1012-1014

Einstweilen frei.

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