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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Art. 4 Geltendmachung der besonderen Berufskosten

1 Besteht ein Anspruch auf Abzug der Wohnkosten nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b oder Absatz 2 Buchstabe b, so kann anstelle der Kosten nach Artikel 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Buchstaben a und b ein Pauschalbetrag von monatlich 1500 Franken abgezogen werden.

2 Im Quellensteuerverfahren kürzt der Arbeitgeber den für die Steuerberechnung massgebenden Bruttolohn um den Pauschalabzug nach Absatz 1. Höhere tatsächliche Kosten können vom Expatriate mittels einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung geltend gemacht werden (Art. 89, 89a und 99a DBG).

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