Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Freistellungsmethode (Abs. 1 Buchst. a)

a) Adressat

„a) Die Bundesrepublik Deutschland ...“

12

Adressat der Freistellungspflicht im Verhältnis der Vertragsstaaten. Erb. Art. 10 Abs. 1 richtet sich ausschließlich an den Vertragsstaat Bundesrepublik Deutschland. Die Schweiz wird aus diesen Bestimmungen mithin nicht verpflichtet; für sie gilt insoweit ausschließlich Erb. Art. 10 Abs. 2 (vgl. Rz. 56). Allenfalls erwächst ihr als Reflex aus der Verpflichtung des Vertragspartners das Recht, dass dieser seine völkerrechtliche Verpflichtung zur Freistellung einhält. Dies hat nicht zuletzt Bedeutung im Zusammenhang mit dem Regime der überdachenden Besteuerung (Erb. Art. 4 Abs. 3, 4 und Erb. Art. 8 Abs. 2), in dem Deutschland Erb. Art. 10 Abs. 1 entsprechend anwenden muss (Erb. Art. 4 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 3, Erb. Art. 8 Abs. 2 Satz 3).

13

Adressat der Freistellungspflicht im Verhältnis zum Steuerpflichtigen. Das gemäß den Regularien des Art. 59 Abs. 2 GG transformierte Abkommen hat in Deutschland den Rang einfachen Gesetzesrechts, woran alle Exekutivgewalt gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Versagung einer Abkommensbegünstigung verletzt den St...

Daten werden geladen...