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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

h) Steuertarif

336

Progressive Tarife. Die Tarife der Vermögenssteuer sind in der Regel progressiv gestaltet. Nur vereinzelte Kantone haben proportionale Steuersätze (z.T. beschränkt auf die Gemeindesteuer).

337

Grundtarif und Steuerfuß bei der Vermögensteuer. Üblicherweise wird, wie für die Einkommenssteuer, in der Mehrzahl der Kantone auch für die Vermögenssteuer lediglich der Grundtarif im Steuergesetz festgelegt. Der sich hiernach ergebende Betrag ist mit dem Steuerfuß zu multiplizieren, um die tatsächliche Steuerbelastung zu ermitteln. Nur in wenigen Kantonen ist der gesetzliche Steuertarif direkt maßgebend.

338

Jährliches Vielfaches. Die Gemeinden erheben ihre Vermögenssteuer in den meisten Kantonen als jährliches Vielfaches des kantonalen Grundtarifs.

339

Steuerfuß unterliegt Kontrolle durch Stimmbürger. Der Steuerfuß wird in der Regel von der Legislative festgelegt, jedoch meist unter dem Vorbehalt des obligatorischen oder fakultativen Referendums.

340

Begrenzung der maximalen Steuerbelastung. In einzelnen Kantonen darf die Belastung durch die Vermögenssteuer bzw. die Gesamtsteuerbelastung von Einkommen und Vermögen (Kantons-, Gemeinde- und evtl. sogar Kirchensteuer) einen bestim...

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