Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Vergleich mit DBA 31/59
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Das DBA 31/59, insbesondere die das Erbschaft- und Nachlasssteuerrecht betreffenden Art. 9 bis 12 DBA 31/59, enthielt keine Regelung, die sich mit den Sonderrechten der Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes befasste (wegen Einzelheiten vgl. ESt Art. 29 Rz. 1).