Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Tatbestand

a) Einkünfte oder Vermögen

... Einkünfte oder [...] Vermögen einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, ...

312

Einkünfte und Vermögen (Modifikation durch § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG). Die in Art. 24 Abs. 3 erwähnten „Einkünfte“ und „Vermögen“ sind abkommensrechtliche Begriffe. Der Tatbestand des Abs. 3 knüpft begrifflich insoweit an die aus Sicht des Ansässigkeitsstaats eigentlich freigestellten Einkünfte (und Vermögen) i.S.d Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 an und dies sind wiederum Einkünfte i.S.d. einzelnen abkommensrechtlichen Einkunftsarten, wie sie die Verteilungsartikel kategorisierend definieren. So sind Einkünfte etwa „Unternehmensgewinne“ i.S.d. Art. 7, „Dividenden“ i.S.d. Art. 10, „Lizenzgebühren“ i.S.d. Art. 12 u.s.w. Die Einkünfte unterscheiden sich untereinander demzufolge nach ihrer abkommensrechtlichen Einkunftsart, aber nicht mehr innerhalb dieser. Demzufolge können die Einkünfte eines Steuerpflichtigen bspw. in Unternehmensgewinne i.S.d. Art. 7 und Lizenzgebühren i.S.d. Art. 12 unterschieden werden, es gibt aber keine abkommensgetragene Differenzierung mehr innerhalb der Unternehmensgewinne. Vielmehr behandeln die Verteilungsa...

Daten werden geladen...