Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Tatbestand
a) Einkünfte oder Vermögen
... Einkünfte oder [...] Vermögen einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, ...
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Einkünfte und Vermögen (Modifikation durch § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG). Die in Art. 24 Abs. 3 erwähnten „Einkünfte“ und „Vermögen“ sind abkommensrechtliche Begriffe. Der Tatbestand des Abs. 3 knüpft begrifflich insoweit an die aus Sicht des Ansässigkeitsstaats eigentlich freigestellten Einkünfte (und Vermögen) i.S.d Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 an und dies sind wiederum Einkünfte i.S.d. einzelnen abkommensrechtlichen Einkunftsarten, wie sie die Verteilungsartikel kategorisierend definieren. So sind Einkünfte etwa „Unternehmensgewinne“ i.S.d. Art. 7, „Dividenden“ i.S.d. Art. 10, „Lizenzgebühren“ i.S.d. Art. 12 u.s.w. Die Einkünfte unterscheiden sich untereinander demzufolge nach ihrer abkommensrechtlichen Einkunftsart, aber nicht mehr innerhalb dieser. Demzufolge können die Einkünfte eines Steuerpflichtigen bspw. in Unternehmensgewinne i.S.d. Art. 7 und Lizenzgebühren i.S.d. Art. 12 unterschieden werden, es gibt aber keine abkommensgetragene Differenzierung mehr innerhalb der Unternehmensgewinne. Vielmehr behandeln die Verteilungsa...