Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Inhalt von Abs. 1
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Art. 4 Abs. 1 enthält die in Rz. 2 und 3 angesprochene relativ großzügige Maßstabsregelung, die Tatbestandsvoraussetzung der persönlichen Abkommensberechtigung ist. Ansässig und damit persönlich abkommensberechtigt (Art. 1) sind daS. 13nach alle natürlichen und juristischen Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der Grundsatz erfährt Ausnahmen durch Art. 4 Abs. 6 und 11. Ferner ist die vorrangige Sonderregelung des Art. 29 Abs. 3 für Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen zu beachten.