Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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ee) Kaufmännische und nichtkaufmännische Personengesellschaft
685
Eintragungspflicht der kaufmännischen Personengesellschaft. Personengesellschaften, die ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind kaufmännische Personengesellschaften. Sie müssen im Handelsregister eingetragen sein und daher ordnungsgemäß Bücher führen.
686-689
Einstweilen frei.