Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.36 Verordnung des EFD über den Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates bei der direkten Bundessteuer (Expatriates-Verordnung, ExpaV) vom (Stand am ) (642.118.3)
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),
gestützt auf Artikel 26 des Bundesgesetzes vom über die direkte Bundessteuer (DBG)
S. 130sowie Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung vom über Kompetenzzuweisungen bei der direkten Bundessteuer an das Finanzdepartement,
verordnet: