Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5. Bedeutung der Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab
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Bedeutung der Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Abgrenzung zwischen einem vorübergehenden und einem ständigen Aufenthalt hat an Bedeutung verloren, seitdem grenzüberschreitende Unterhaltszahlungen von natürlichen Personen im Prinzip dem Empfänger nicht mehr zuzurechnen sind (Art. 21 Rz. 12 „Unterhaltsleistungen“). Das gilt in Deutschland - anders als in der Schweiz (s. Beispiel Rz. 27) - auch für das grenzüberschreitende Realsplitting. Dem EmpS. 16fänger zuzurechnen sind dagegen Unterhaltsleistungen nicht gemeinnütziger juristischer Personen (§ 22 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a EStG, s. auch Rz. 6 und 13). Bei ihnen kann die Frage, ob der Aufenthalt lediglich der Ausbildung dient, von Bedeutung sein. Ob diese Frage wegen der Dauer des Aufenthalts zu verneinen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wird mit der Ausbildung ein formeller Studien- oder Ausbildungsabschluss (Diplom, Gesellenbrief o.Ä.) angestrebt, kann die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehene Ausbildungsdauer als Anhaltspunkt dienen. Ist ein solcher Abschluss - wie bspw. beim Volontär - nicht beabsichtigt, so ist ein anderer Maßstab für ...