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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

VI. Ausdehnung des DBA auf künftige Steuern (Abs. 4)

Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, ...

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Steuern gleicher oder ähnlicher Art. Art. 2 Abs. 4 stellt sicher, dass das Abkommen auf das jeweils geltende Steuerrecht der Vertragsstaaten anzuwenden ist. Dies dient der Flexibiltät und Praktikabilität des Abkommens. Der Preis dafür ist, dass ein Vertragstaat die Wirkungsweise des Abkommens durch Gesetzesänderungen unterlaufen kann. Art. 2 Abs. 4 enthält abweichend von Art. 2 Abs. 4 Satz 2 OECD-MA keine Bestimmung, die die Vertragsstaaten zur Unterrichtung über bedeutsame Änderungen des jeweiligen nationalen Steuerrechts verpflichten. Eine solche Regelung ist entbehrlich, weil Verletzungen dieser Verpflichtung folgenlos bleiben.

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Art. 2 Abs. 4 bestimmt die Voraussetzungen nicht, bei deren Vorliegen eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art gegeben ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist, ob die in Betracht kommenden Steuern nach der Rechtsauffassung der beiden Vertragsstaaten diejenigen Merkmale aufweist, die die Vertragsstaaten bewogen haben, die sich auf die ursprüngliche Steuer beziehenden Regelungen zu treffen. Zugleich ist auf die für die konkurr...

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