Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.4 Satzbestimmendes Einkommen bei einer oder mehreren Teilzeit-Erwerbstätigkeiten
Ist ein Arbeitnehmer nur bei einem Arbeitgeber in einem Teilzeitpensum angestellt und erzielt er daneben keine weiteren Erwerbs- bzw. Ersatzeinkünfte, hat für die Satzbestimmung keine Umrechnung des Lohns zu erfolgen. Für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens bei Anstellungen im Stunden- oder Tageslohn sind die Ausführungen unter Ziffer 6.5 unten zu beachten.
Hat ein quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse (inkl. Ersatzeinkünfte) bzw. bezieht er Lohnzahlungen und/oder Ersatzeinkünfte von verschiedenen Schuldnern der steuerbaren Leistung, ist das satzbestimmende Einkommen für jedes einzelne Arbeitsverhältnis bzw. Versicherungsverhältnis wie folgt zu ermitteln:
1. Umrechnung auf den effektiven Gesamtbeschäftigungsgrad aller Erwerbstätigkeiten (inkl. Ersatzeinkünfte) des Arbeitnehmers;
2. Umrechnung auf einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent, wenn der effektive Gesamtbeschäftigungsgrad durch den Arbeitnehmer nicht offengelegt wird;
3. Umrechnung auf das tatsächliche Gesamtbruttoeinkommen, sofern die Einkünfte dem Schuldner der steuerbare...