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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2.8 Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Deutsche Beamte/Richter dürfen im Ausland keine Amtshandlungen vornehmen. Sie können bei Amtshandlungen im Ausland nur mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Sofern die Genehmigung nicht bereits allgemein erteilt ist, ist sie im Rahmen des Rechtshilfeersuchens zu beantragen. Auf Nrn. 140 bis 142 RiVASt wird hingewiesen.

Art. 13 EU-RhÜbk räumt die Möglichkeit zur Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zum Zweck von strafrechtlichen Ermittlungen ein; dabei können deutsche Mitglieder der Ermittlungsgruppe in einem anderen EU-MS mit der Durchführung von Ermittlungshandlungen betraut werden.

Nacheile aufgrund Art. 41 SDÜ ist für Steuerfahndungsbeamte nicht möglich.

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