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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Aufteilungsmethoden

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Aufteilungsmethoden. Die vorzugsweise angewandte Art und Weise der Zuordnung von Gewinnen und Vermögenswerten bezeichnet man als direkte Wertermittlungsmethode. Bei ihr wird der Gewinn der Betriebsstätte gesondert ermittelt, die einzelnen Vermögenswerte werden ihr gesondert zugewiesen. Daneben kommt S. 27in geeigneten Fällen auch die sog. indirekte Wertermittlungsmethode in Betracht (Art. 7 Abs. 4). Bei Anwendung dieser Methode ist zunächst das gesamte sich im Inland und Ausland befindende Betriebsvermögen unter Berücksichtigung der mit dem Gesamtvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten zu ermitteln und dann nach einem geeigneten Schlüssel zu zerlegen. Häufig werden Elemente beider Methoden vermengt, indem ausgehend vom Gesamtvermögen des Unternehmens die Verteilung nach einer Quote vorgenommen wird, die den Besonderheiten der einzelnen Unternehmensteile Rechnung trägt. Diese Methode, die sich als „gemischte Methode“ bezeichnen lässt, ist die im interkantonalen Steuerrecht der Schweiz regelmäßig angewandte Methode. Sie wird als „quotal direkte Methode“ bezeichnet (im Gegensatz zur „objektmäßig direkten Methode“).

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