Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Voraussetzungen des Rechts auf überdachende Besteuerung (Abs. 2 Satz 1)
„Ungeachtet der Artikel 5 bis 7 und Absatz 1 dieses Artikels kann das Nachlaßvermögen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden, ...“
a) Allgemeines
9
Erb. Art. 8 Abs. 2 beinhaltet, wie schon eingangs bemerkt wurde, ein zusätzliches Besteuerungsrecht zugunsten der Bundesrepublik Deutschland. Es greift ein, wenn die Zuteilungsregeln in Erb. Art. 5 Abs. 1, Erb. Art. 6 Abs. 1, 8, Erb. Art. 7 oder 8 Abs. 1 ein primäres Besteuerungsrecht für die Schweiz ergeben.
Die überdachende Besteuerung hat ergänzenden Charakter und wirkt sich nicht auf die Besteuerung in der Schweiz aus (vgl. Rz. 18). Dagegen wird für den nach deutschem Recht Steuerpflichtigen die Erbschaftsteuerbelastung auf das deutsche Niveau angehoben.
Voraussetzung für das Nachbesteuerungsrecht ist neben den in Erb. Art. 8 Abs. 2 selbst genannten Bedingungen, dass ein nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz steuerbarer Tatbestand vorliegt. Dass ein steuerbarer Tatbestand gegeben sein muss, geht daraus hervor, dass Erb. Art. 8 Abs. 2 eine Besteuerung des Nachlassvermögens „nach dem Recht der B...