Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Schweizerische Erbschaftsbesteuerung im Überblick
„b) in der Schweiz: die von den Kantonen, Bezirken, Kreisen und Gemeinden erhobenen Erbschaftsteuern (Erbanfall- und Nachlaßsteuern).“
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Regelung durch die Kantone. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland gibt es in der Schweiz kein einheitliches, für das gesamte Staatsgebiet geltendes Erbschaftsteuerrecht. Der Bund hat kein Erbschaftsteuergesetz erlassen und ist am Aufkommen der Erbschaftsteuer auch nicht beteiligt. Die Gesetzgebung liegt in den Händen der Kantone und Gemeinden. Die Gemeinden sind oft am Aufkommen der Erbschaftsteuer beteiligt. Seit dem Abschluss des Erb. DBA 1978 sind in den Kantonen sehr viele Erbschaftsteuerregelungen vollkommen revidiert worden. Im Übrigen sind die Regelungen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Es kann vorkommen, dass ein Nachlass oder Erbanfall wenigstens teilweise in mehreren Kantonen einer Nachlass- oder Erbschaftsteuer unterliegt, z.B. wenn der Erblasser Grundstücke in mehreren Kantonen hinterlässt. Doppelbelastungen innerhalb der Schweiz werden durch ein interkantonales Doppelbesteuerungsrecht vermieden. Außerdem hat die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu...