Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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a) Zinsen aus Obligationen schweizerischer Schuldner
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Weiter Begriff der Obligation. Hierzu zählen Zinsen, Renten und sonstige Erträge aus von einer in der Schweiz ansässigen Person ausgegebenen Obligationen, Serienschuldbriefe, Seriengülten (grundpfandrechtlich gesicherte Titel, die nach Art. 876 schweizerisches Zivilgesetzbuch zur kollektiven Mittelbeschaffung in Serien ausgegeben werden können) und Schuldbuchguthaben. Der Begriff der Obligationen geht sehr weit. Umfasst werden nach Art. 15 VStV Anleihenobligationen (mit Einschluss der Partialen von Anleihen), die durch Grundpfand sichergestellt sind, Rententitel und Pfandbriefe sowie Kassenobligationen (einschließlich Kassen- und Depositenscheine und die in Mehrzahl ausgegebenen wechselähnlichen Schuldverschreibungen und anderen Diskontpapiere, die zur Unterbringung im Publikum bestimmt sind). Da nur Kapitalrückzahlungen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, wird auch der bei Ausgabe von sog. Zerobonds gewährte Diskont der Verrechnungssteuer unterworfen, wenn er, verteilt auf jedes volle Jahr der Laufzeit, 0,5 % des Nennwertes der Anleihensobligationen übersteigt.
S. 99In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen...