Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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7.5 Sonderfälle
7.5.1 Ausscheidung von im Ausland geleisteten Arbeitstagen
Quellensteuerpflichtige Personen mit Ansässigkeit in der Schweiz, welche für einen schweizerischen Arbeitgeber im Ausland Arbeitstage leisten, sind nach internem Recht grundsätzlich auch für das Lohneinkommen dieser ausländischen Arbeitstage in der Schweiz steuerpflichtig. Sind jedoch gemäss anwendbarem DBA die Voraussetzungen der Monteurklausel (vgl. Art. 15 OECD-MA) nicht erfüllt, fällt die Steuerbefugnis dem Tätigkeitsstaat zu.
Bei quellensteuerpflichtigen Personen ohne Ansässigkeit in der Schweiz, die eine unselbstständige Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte bzw. tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz ausüben, kann der Schuldner der steuerbaren Leistung die Ausscheidung von im Ausland geleisteten Arbeitstagen gemäss innerstaatlichem Recht wie folgt vornehmen:
Auszuscheiden sind nur diejenigen Arbeitstage, an welchen die Tätigkeit tatsächlich ausserhalb der Schweiz ausgeübt wurde. Bezahlte Abwesenheitstage, an welchen keine Arbeitsleistung zu erbringen ist (insb. Ferien- und Krankheitstage), unterliegen nicht der Steuerausscheidun...