Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Besteuerungsgrundlage und Funktion
805
35 % Steuersatz. Der Steuersatz von 35 % richtet sich am oberen Bereich der von Bund, Kantonen und Gemeinden erhobenen Einkommenssteuer aus. 10 % des Verrechnungssteueraufkommens erhalten die Kantone, die restlichen 90 % verbleiben beim Bund. Bereits die Steuerbezeichnung macht deutlich, dass die Verrechnungssteuer eine Sicherungsfunktion hat und zugleich eine Maßnahme zur Förderung der Steuerehrlichkeit darstellt. Nur für Steuerhinterzieher stellt die Verrechnungssteuer eine definitive Belastung dar. Dasselbe gilt für im Ausland ansässige Einkünftebezieher, die keine Steuerentlastung aufgrund des zwischen ihrem Wohnsitzstaat und der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens beanspruchen.
806
Erhebung anonym. Da die Verrechnungssteuer durchwegs anonym erhoben wird und somit die Person sowie der Wohnsitz des Steuerpflichtigen nicht bekannt werden, lässt der dem Bund verbleibende Nettobetrag der Verrechnungssteuer keine Rückschlüsse auf die von in der Schweiz ansässigen Personen tatsächlich erklärten Erträge, die der Verrechnungssteuer unterliegen, zu. Eine Aussage zur Steuerehrlichkeit ist daher nicht möglich.
807-809
Einstweilen frei...