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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Überblick

94

Beschränkung des Anwendungsbereichs auf fremdübliche Zinsen. Art. 11 Abs. 1 findet keine Anwendung, soweit die gezahlten Zinsen aufgrund besonderer BezieS. 69hungen zwischen Schuldner und Gläubiger (oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten) den Betrag übersteigen, den die Parteien ohne diese Beziehungen vereinbart hätten. Art. 11 Abs. 4 zielt darauf, dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht gem. Art. 11 Abs. 1 nur für angemessene Zinsen zu gewähren bzw. nur insoweit das Besteuerungsrecht des Quellenstaats auszuschließen. Maßgeblich ist hier der Fremdvergleichsgrundsatz. Zu beachten ist aber, dass sich Art. 11 Abs. 4 nur auf zu hoch bemessene Zinsen bezieht (s. Rz. 96). Die wirtschaftlich nicht als Entgelt für die Kapitalnutzung zu betrachtenden Zinsen sollen nicht Art. 11, sondern dem jeweils dem wirtschaftlichen Gehalt des Entgelts entsprechenden Abkommensartikel unterfallen.

94.1

Verhältnis zum Dividendenvorbehalt in Art. 11 Abs. 2. Die Zinsdefinition des Art. 11 Abs. 2 steht unter dem Vorbehalt, dass die Einkünfte nicht unter die Dividendendefinition (Art. 10 Abs. 4) subsumiert werden können. Häufig wird bei fremdunüblicher Zinsabrede der überhö...

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