Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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bb) Verwaltungsgesellschaften für konzerninterne Hilfstätigkeiten
650.4
Domizilgesellschaften. Ebensolchen dieser Ausprägung sind zwei Merkmale gemeinsam:
Zugehörigkeit zu einem Konzern
Hilfstätigkeit für ausländische Konzerngesellschaften.
650.5
Zugehörigkeit zu einem Konzern. Bei der Zugehörigkeit zu einem Konzern kann es sich sowohl um einen solchen schweizerischen als auch ausländischen Ursprungs handeln. Die Domizilgesellschaft dieser Art darf in der Schweiz zwar gewisse Tätigkeiten ausüben. Diese Tätigkeiten müssen sich allerdings unter dem Begriff der Verwaltungstätigkeit erfassen lassen.
650.6
Hilfstätigkeiten für inländische Konzerngesellschaften. Solche Tätigkeiten sind nur dann zulässig, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind. Die Verwaltung geht von einer untergeordneten Bedeutung aus, wenn die inkriminierten Tätigkeiten weniger als 20 % der gesamten Umsätze ausmachen. Geschäftstätigkeiten für ausländische Gesellschaften sind unschädlich, auch wenn sie über den Rahmen von Hilfstätigkeiten für andere Konzerngesellschaften hinausgehen. Als Hilfstätigkeiten gelten Funktionen, die in engem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des gesamten Konzerns stehen und in erste...