Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Verhältnis zum EU-Recht, Freizügigkeitsabkommen
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Methodenartikel und EU-Recht/Freizügigkeitsabkommen. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR. Jedoch gilt seit dem das zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen (FZA), das ggü. den Grundfreiheiten des EU-Vertrages zumindest ähnliche Freiheiten enthält (s. auch Rz. 62). Das FZA ist insoweit Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung. Der Abkommensinhalt des FZA, der für die Organe der Gemeinschaft (Union) und die Mitgliedstaaten verbindlich ist (Art. 216 Abs. 2 AEUV), nimmt daher am Vorrang des EU-Rechts gegenüber innerstaatlichem Recht teil und bewirkt im Fall einer abkommenswidrigen innerstaatlichen Vorschrift deren Nichtanwendbarkeit. Im Einzelnen ist die Reichweite des FZA jedoch ungeklärt. Obwohl deutsche Finanzgerichte zunehmend das Freizügigkeitsabkommen auch im abkommensrechtlichen Zusammenhang effektuieren wollen, dürfte dessen Wirkung gegenüber dem Methodenartikel begrenzt sein, selbst wenn die EU-Grundfreiheiten uneingeschränkt gewährt würden. Denn die Auswirkungen des EU-Rechts auf die abkommensrechtlichen Methodenartikel sind begrenzt. Dem EU-Recht ist...