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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

„(1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen ...“

a) Einkünftebegriff

30

Einkünfte. Der Begriff „Einkünfte“ ist abkommensrechtlich nicht definiert. Allerdings lassen sich nachfolgende Konkretisierungen aus dem Abkommenswortlaut entnehmen:

  • Mit der Aufzählung des Inventars land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Abs. 2 Satz 2 wird klargestellt, dass zu den Einkünften auch Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft gehören können. Nach Art. 6 Rz. 1 Satz 3 OECD-MK steht es den Vertragsstaaten zwar frei, ob sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abweichend vom OECD-MA als Unternehmensgewinne i.S. des Art. 7 qualifizieren wollen. Eine solche Zuordnung ist im DBA-Schweiz nicht vorgenommen worden.

  • S. 15In Bezug auf die Erwerbsgrundlage werden sowohl vermögensbezogene Einkünfte (insb. Nutzung und Verwaltung unbeweglichen Vermögens) als auch tätigkeitsbezogene Einkünfte (insb. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) erfasst.

Zur weiteren Bestimmung der „Einkünfte“ wird auf das innerstaatliche Recht des Anwenderstaats zurückgegriffen (vgl. Art. 3 Abs. 2). Einkünfte können somit alle Mehrungen und Minderungen, Zu-...

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